Eingaben der Grünen Lyss zum «Städtebaulichen Richtplan Zentrum Lyss» (2020)
Die Grünen Lyss verlangen im «Städtebaulichen Richtplan Zentrum Lyss» und den dazugehörenden Massnahmenblättern klare Verbesserungen:
- Klare Zielformulierung bezüglich Wohnnutzung.
- Nur mit klaren Vorgabe bezüglich Erschliessung, nur wenn motorfahrzeugarme oder motorfahrzeugfreie Wohnüberbauungen als Standard im Richtplan gelten, kann sichergestellt werden, dass eine Überbauung den geforderten erhöhten qualitativen Ansprüchen genügt und die gewährte Mehrausnützung rechlich gerechtfertigt ist.
- Grundsätzlich muss die Frage der Verkehrspriorisierung wie auch der Ein- und Zufahrtssituationen im Rahmen eines
Richtplanes geklärt und festgehalten werden; eine Ergänzung mit klaren Förder- und Priorisierungskriterien ist im Richtplan zwingend vorzunehmen. - Planerische Grundsätze zur Vermeidung von unbegrünten Flächen, Vermeidung von Schottergärten und Steingärten, zur Reduktion von mit Verbund- und Sichersteinen befestigten, asphaltierten oder flächig gemergelten Flächen müssen im Richtplan beschrieben werden.
- Im Richtplan muss klar definiert werden, welche Mobilitätsverbindungen mit Priorität Fuss- und Veloverkehr definiert werden. Die Darstellung jeder asphaltierten Strasse bzw. jeder Strasse mit Troittoir als Fuss- und Veloverbindung entspricht nicht den Vorgaben an einen Richtplan.
In der Vernehmlassungeingabe zeigen die Grünen Lyss für viele Massnahmenblätter Verbesserungspotenzial auf.
Die Vernehmlassungseingabe der Grünen Lyss im Detail -> 2020_Mitwirkung_Richtplan_Zentrum_2020-01-30